NUTZUNGSAUSFALL

 

Unfallmaschine

NUTZUNGSAUSFALL für das Motorrad auch bei Auto-Besitz!

Düsseldorf/Berlin (DAV).
Auch für ein Motorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen.
Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt.
Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf
vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07)
weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Ein Motorradfahrer hatte die gegnerische Versicherung verklagt,
die einen Nutzungsausfall verweigert hatte.
Als Begründung gab er an, dass er mit dem Motorrad je nach Witterung auch zur Arbeit fahre.
Das Gericht gab dem Mann grundsätzlich recht -
mit der Begründung, er habe mit dem Bike nicht nur «Spaßfahrten» gemacht.
Das Auto könne den Gebrauchsvorteil des Motorrads nicht ersetzen.

Der Fall zeigt, dass man sich erfolgreich gegen die Zahlungsverweigerung der Versicherung wehren kann.
Bei unverschuldeten Unfällen trägt in aller Regel die gegnerische Versicherung sogar die Anwaltskosten.

Natürlich kann das Gericht immer noch den Zeitraum und die Tagessätze variabel entscheiden.


Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter www.strafzettel.de.

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