WARNWESTENPFLICHT

 

Warnwestenpflicht in Europa... TÜV Rheinland zeigt an wo & wie

 
 
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen
rot, gelb oder orangefarben sein und
das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen.


Warnwesten, die diese Norm erfüllen,
sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet.
Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden,
da teilweise noch ältere Westen im Handel sind,
welche die Anforderungen an die Norm EN 471 noch nicht erfüllen.
Die Warnwestenpflicht gilt im Allgemeinen für den Fall,
dass Fahrer, Beifahrer oder auch andere Fahrzeuginsassen
z.B bei Panne oder Unfall
(oder sonstigen Ereignissen, die das Aufstellen des Warndreiecks erfordern)
das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten!


Wer mehr über diese Pflicht wissen möchte,
kann dies ausführlich auf der Seite vom TÜV Rheinland nachlesen: www.tuv.com


...oder für die schnelle Info
einfach nur das PDF anklicken!



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